Das Thema Bafög ist für viele Studenten eine echte Hassliebe: Zum Einen garantiert der
staatliche Zuschuss vielen die finanzielle Grundsicherung während des Studiums.
Zum Anderen sorgen eine ganze Reihe an Beschränkungen und Regelungen dafür, dass die
Beantragung der Förderung recht kompliziert und umfangreich werden kann. Grundsätzlich
dient das deutsche Bafög der individuellen Ausbildungsförderung, die dem Antragsteller
während seines Studiums (hierzu zählen auch Fernstudium und zum Teil berufsbildende
Schulen) finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Wer diese finanziellen Mittel jedoch
anderweitig aufbringen kann (zum Beispiel durch Vermögen oder entsprechendes Einkommen
der Eltern), hat keinen Anspruch auf das Bafög. Einen ersten Überblick können sogenannte
Bafög-Rechner geben, die kostenlos und mit wenigen Mausklicks im Internet eine
unverbindliche Prognose über Bewilligung und eventuelle Höhe des Bafög geben können.
Doch nicht nur das Einkommen der Eltern ist entscheidend. Wer mehrere Geschwister hat,
welche ebenfalls studieren und durch die Eltern finanziell gefördert werden müssen,
kann eventuell doch Anspruch auf Ausbildungsförderung erhalten. Dabei gibt es viele
Einzelfälle sowie Beispiele und Gegenbeispiele, welche eine grundsätzliche Aussage
hierzu fast unmöglich machen. Es lohnt sich in jedem Fall, einmal eine unverbindliche
Beratung beim Bafög-Amt in Anspruch zu nehmen oder einen entsprechenden Antrag zu
stellen.
Dabei ist die monatliche Grundsicherung natürlich auch an Bedingungen geknüpft:
Weil es sich hierbei um eine staatliche Ausbildungsförderung handelt, sollte diese auch
im Mittelpunkt stehen. Im Klartext heisst dies, dass entsprechende Studiennachweise
erbracht werden müssen. Ist dies nicht oder zu spät der Fall, kann sogar eine
Nachzahlung gefordert werden. Auch bei Studienfachwechsel im höheren Semester oder
Zweitstudium sinkt die Chance auf den Förderzuschlag. Ganz spezielle Regelungen gelten
auch für studierende Schwangere und Eltern. Und: Das Bafög muss nach erfolgreichem
Studienabschluss und mit dem ersten festen Einkommen zumindest teilweise zurückgezahlt
werden.
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