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Infos zum Thema: Versicherungen |
Wer sein Studium beginnt, wird nicht selten ins kalte Wasser geschmissen: Während
vorher alles durch die Eltern geregelt war, muss man jetzt selbst aktiv werden und für
sein Leben Verantwortung übernehmen. Dazu zählt nicht zuletzt auch das Nachdenken über
den eigenen Versicherungsschutz. Denn gerade mit kleinem Geldbeutel sollten finanzielle
Risiken zum Beispiel beim Rechts- oder Mietstreit vermieden werden. Und auch über die
passende Krankenversicherung sollte man sich rechtzeitig informieren. Dabei können
gerade für junge Studienanfänger noch Übergangsregelungen gelten, in denen eine
kostenlose oder sehr günstige Mitversicherung über die Eltern möglich ist.
Bei
den gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise sind ordentlich Studierende bis zum
25. Lebensjahr über die Familienversicherung mitversichert. Danach kann unter
bestimmten Voraussetzungen übergangslos in den günstigen Tarif der Studentischen
Krankenversicherung übergegangen werden. Je nach Lebensstil und Ansprüchen können
auch private Zusatzversicherungen zum Beispiel für die Zahnversorgung sinnvoll sein.
Diese werden zum Beispiel von den eigenen Krankenkassen im Paket angeboten, aber auch
von privaten Versorgern, die sich ganz auf diesen Bereich spezialisiert haben. Eine
Grundkrankenversicherung ist also obligatorisch; wer einmal auch nur einige Monate
ohne Versicherung lebt, wird danach eventuell Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme
bekommen. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe von Versicherungen, die optional
sind. Hierunter zählen zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung, private Haftpflicht
oder eine Hausratsversicherung.
Während Studenten mit geringem Einkommen meist ohnehin
Prozesskostenhilfe erhalten und eine zusätzliche Versicherung nur in einigen Fällen
Sinn macht, kann eine Hausratsversicherung sehr sinnvoll sein: Läuft beispielsweise
die Waschmaschine aus oder wird die Herdplatte angelassen, muss für den Schaden fast
immer selbst gehaftet werden. Eine Versicherung verhindert unvorhergesehene Schulden,
wie sie sowohl Alleinlebende als auch Paare oder WGs treffen kann. Wer mit anderen
zusammenwohnt sollte dabei immer drauf achten, ob der Versicherungsschutz nur
persönlich oder auch für die gesamte Wohn - oder Lebensgemeinschaft gilt.
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